zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung

Sie verfügen bereits über einen Vollstreckungstitel – wie etwa Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss oder vollstreckbare notarielle Urkunde. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung und unserer speziellen Anwaltssoftware sind wir Ihnen bei der Realisierung Ihrer Forderung behilflich. Von der Ermittlung der Schuldnerdaten über die Einleitung erster Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zum Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Beantragung von Pfändungs- und Überweisungs- beschlüssen schöpfen wir alle Möglichkeiten aus.

Wir vertreten Vollstreckungsgläubiger in Zwangsversteigerungsverfahren vor allen Berliner Gerichten sowie vor dem Amtsgericht Potsdam. Sollten Sie diesbezügliches Interesse haben, informieren wir Sie gerne über die Kosten und lassen Ihnen unser Terminsvertretungsformular zukommen. Nach Terminwahrnehmung erhalten Sie einen übersichtlichen Terminbericht.